Die nichtlandwirtschaftliche Nutzung sei rechtmässig, entsprechend könne das Gebäude Assek. Nr. 0004 mit einer Fläche von 999 m2 abparzelliert und aus dem Geltungsbereich des BGBB entlassen werden, sobald die Fuss- und Fahrwegrechte und Holzabfuhrrechte grundbuchlich geregelt seien.