2011, N.7 f. zu Art. 60 BGBB). Sind die raumplanungs- und die bodenrechtlichen Voraussetzungen zur nichtlandwirtschaftlichen Verwendung eines vormals landwirtschaftlichen Gebäudes erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmebewilligung (Urteil des Bundesgerichts 5A./2000 vom 9. November 2000 E. 2c).