D. Mit Schreiben vom 19. August 2019 (act. 13.7), versandt am 29. August 2019, teilte die Bodenrechtskommission A. mit, dass eine Abparzellierung mit einer maximalen Fläche von 1‘052 m2 in Aussicht gestellt werde, sofern der Entscheid der Abteilung Raumentwicklung vom 26. August 2019 rechtskräftig vorliege. Der Bodenrechtskommission müsse der Entwurf des Fuss- und Fahrwegrechts zur land- und forstwirtschaftlichen Erschliessung eingereicht werden.