C. Mit Entscheid vom 26. August 2019 (act.13.6) stellte das Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung, fest, dass das Gebäude Assek. Nr. 0004 zur Zeit rechtmässig genutzt werde und weiterhin so genutzt werden dürfe. Zudem verfügte es in Ziff. 2.3, dass die Zufahrt zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 0003 und der angrenzenden Grundstücke zu gewährleisten und im Falle einer Abparzellierung grundbuchlich zu sichern sei. Ebenso sei die Holzabfuhr vom bewaldeten Teil des Grundstücks Nr. 0003 sowie der Zugang zum Gebäude Assek. Nr. 0004 grundbuchlich zu regeln.