O., N. 59 zu Art. 27 RPG). Je nach Ausgang des Zonenplanverfahrens könnten aber die Investitionen der Beschwerdeführerin unter Umständen die Grundlage für ein Entschädigungsbegehren (Art. 5 Abs. 2 RPG) oder einen vertrauensschutzrechtlichen Entschädigungsanspruch bilden (Urteile des Bundesgerichts 1C_149/2018 vom 13. September 2018 E. 2.7.3; 1C_287/2016 vom 5. Januar 2017 E. 3.5), was jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet. Dies gilt ebenso für die Rechtmässigkeit der Sistierung des Baugesuchs, welche entgegen der Rechtsmittelbelehrung in der Verfügung vom 7. Februar 2020 unter der Voraussetzung von Art. 30 Abs. 1 lit.