Der Rechtsdienst der Vorinstanz besteht aus 2 Juristinnen und 2 Juristen, wobei deren Namen der Website des Departements (https://www.ar.ch/verwaltung/ departement-bau-und volkswirtschaft/departementssekretariat/rechtsdienst) und dem Staatskalender (https://staatskalender.ar.ch/) entnommen werden können. Dem Anspruch der Beschwerdeführerin auf Bekanntgabe der am angefochtenen Entscheid mitwirkenden Personen ist damit Genüge getan. Hinzu kommt, dass die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. Juni 2020 den zuständigen Sachbearbeiter, H., bekannt gegeben hat.