D. Nachdem die A. AG am 12. November 2019 ein Baugesuch eingereicht hatte, erliess der Gemeinderat B. auf Initiative mehrerer Einwohner von C. mit Beschluss vom 14. Januar 2020 (act. 8.6/9) über die in der Kernzone liegenden Parzellen Nrn. 0001, 0002, 0003, 0004 und 0005 eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren, um die beabsichtigte Nutzungsplanung nicht zu gefährden. Die Behandlung des hängigen Baugesuchs wurde von der Baubewilligungskommission B. mit Entscheid vom 22. November 2019 (act. 8.6.8) und 7. Februar 2020 (act. 8.6/13) für die Geltungsdauer der Planungszone sistiert.