c) der Vorvorinstanz: (Keine Anträge gestellt) Sachverhalt A. Auf der Parzelle Nr. 0001, Gemeinde B., im Zentrum des Ortsteils C. befindet sich das Restaurant D., welches von den ehemaligen Grundeigentümern E. und F. betrieben wird. Die Parzelle Nr. 0001 liegt wie die östlich angrenzenden Parzellen Nr. 0002 und 0003 sowie die gegenüberliegenden Parzellen Nrn. 0004 und 0005 gemäss kommunalem Zonenplan Nutzung in einer Kernzone. Auszug aus dem Zonenplan Nutzung GIS AR (nordorientiert), November 2021