Gegenstand Erlass einer Planungszone im Zentrum C. Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 30. Oktober 2020 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der vorinstanzliche Entscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft vom 30. Oktober 2020 sei aufzuheben und die Streitsache sei zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MwSt. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin.