4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwST.) zulasten des Staates. Sachverhalt 1. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2020 (act. 2.4) widerrief das Amt für Inneres, Abteilung Migration, die Aufenthaltsbewilligungen von A1., A2., A3., A4., A5. sowie A6.. Gleichzeitig verfügte es, dass diese die Schweiz innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Verfügung zu verlassen hätten. Dagegen liessen A1., A2., A3., A4., A5. sowie A6., alle vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 27. Oktober 2020 (act. 2.3) beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben. Dabei wurde u.a. die unentgeltliche Rechtspflege beantragt.