Beigeladener 2 Gemeinderat C. vertreten durch: RA C. Gegenstand Neuregelung der Kosten im Verfahren O4V 17 28 Erwägungen 1. Der Gemeinderat C. hat am 15. April 2015 für zwei Wasserfassungen im Gebiet D. und E. Schutzzonen- und Schutzarealpläne zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt. A. hat beim Departement Bau und Volkswirtschaft Einsprache erhoben, welche am 16. August 2016 abgewiesen wurde. Den dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden (Rekursentscheid des Regierungsrats vom 22. August 2017, Urteil des Obergerichts vom 20. Dezember 2018).