Anders verhält es sich, wenn die übergeordnete Instanz eine Sache mit verbindlichen Vorgaben, welche die untere Instanz bei ihrem neuen Entscheid befolgen muss, an die untere Instanz zurückweist. Diesfalls wird diese durch die materiellen Anordnungen gezwungen, einen ihres Erachtens rechtswidrigen Entscheid zu erlassen, den sie in der Folge nicht mehr anfechten kann (BGE 142 V 26 E. 1.2; 140 V 321 E. 3.7.1).