D. Dagegen liess die Einwohnergemeinde A. (im Folgenden: Beschwerdeführerin), handelnd durch den Gemeinderat, mit Eingabe vom 14. September 2020 (act. 1) beim Obergericht Beschwerde erheben, wobei sie eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellte. E. Mit Eingaben vom 15. Oktober 2020 (act. 4) und 3. November 2020 (act. 7) liessen sich das Departement Bau und Volkswirtschaft sowie die ehemaligen Einsprecher B1. und B2., C1. und C2., D1. und D2. sowie E1. und E2., vertreten durch RA FF., mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. F. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.