4. Es fragt sich somit, ob und gegebenenfalls gestützt auf welche Rechtsgrundlage die Beschwerdegegner berechtigt waren, in eigenem Namen bei der Sozialbehörde A. ein Gesuch um Kostenersatz für eine bedürftige Person mit Aufenthalt in der Gemeinde A. zu stellen, zu deren Gunsten sie eine Notfallbehandlung ausgeführt haben.