H. Mit Schreiben vom 2. April 2020 (act. 18) reichte die Beschwerdeführerin unter Aufrechterhaltung der Anträge eine Replik ein, wozu sich die Vorinstanz mit Eingabe vom 22. April 2020 (act. 23), der Beschwerdegegner 1 mit Eingabe vom 27. April 2020 (act. 21), der Beschwerdegegner 2 mit Eingabe vom 29. April 2020 (act. 24) sowie der Beigeladene mit Eingabe vom 27. Mai 2020 (act. 25) vernehmen liessen. I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen