E. Mit Entscheid vom 20. November 2019 (act. 2) hiess das Departement Gesundheit und Soziales den Rekurs gut. Gleichzeitig wies es die Gemeinde A. an, die in Rechnung gestellten Kosten von Fr. 88‘537.45 (Spital B.) und Fr. 4‘236.20 (Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden) für die Notfallbehandlung von C. vollumfänglich zu übernehmen. Zudem wurde die Gemeinde A. angewiesen, dem Spital B. eine Parteientschädigung von Fr. 2‘215.60 und dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden eine Parteientschädigung von Fr. 998.-- auszurichten.