Am 22. April 2015 stellte das Spital B. beim Sozialamt der Gemeinde A. ein Gesuch um Kostengutsprache für die stationäre Spitalbehandlung (act. 4.1). Mit Eingabe vom 22. Juli 2015 reichte es eine Unterstützungsanzeige sowie eine Rechnung für die stationäre Spitalbehandlung in der Höhe von Fr. 88‘537.45 ein (act. 4.4-5). Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 (act. 4.20) teilte das Departement Gesundheit und Soziales dem Sozialamt A. mit, dass die Gemeinde A. unterstützungspflichtig sei und die Kosten von Fr. 88‘537.45 zu erstatten habe.