A. C., geb. XX.XX.1974, ist italienische Staatsangehörige. Am 15. April 2015 trat sie notfallmässig ins Spital in der Gemeinde A. ein (act. 4.24), in welcher sie in diesem Zeitraum als Prostituierte tätig war. Am gleichen Tag wurde sie ins Spital B. verlegt, aus welchem sie am 27. April 2015 entlassen wurde (act. 4.4). Während ihres Spitalaufenthalts war C. weder polizeilich angemeldet noch verfügte sie über eine Krankenversicherung. Am 22. April 2015 stellte das Spital B. beim Sozialamt der Gemeinde A. ein Gesuch um Kostengutsprache für die stationäre Spitalbehandlung (act.