Dabei mag es zwar sein, dass die Änderung der massgebenden Bestimmungen des RPG zum Zeitpunkt der Genehmigung des Quartierplans den zuständigen Behörden bereits bekannt waren. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies auch für den kantonalen Richtplan gilt, welcher erst am 9. Mai 2017 vom Regierungsrat erlassen und am 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt wurde (https://www.ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Bau_Volkswirtschaft/Amt_ fuer_Raum_Wald/Raumentwicklung/Richtplanung/Nachfuehrung_2015_Richtplankarte.pdf).