5.2 Wie die Vorinstanzen zutreffend ausführen, ist die Überprüfung eines Zonenplans unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft eines kommunalen Sondernutzungsplanes unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes nicht unzulässig, was damit umso mehr im vorliegenden Fall gelten muss, wo immerhin 4 Jahre zwischen der Genehmigung des Quartierplans E. und der Festsetzung der Planungszone liegen. Dabei mag es zwar sein, dass die Änderung der massgebenden Bestimmungen des RPG zum Zeitpunkt der Genehmigung des Quartierplans den zuständigen Behörden bereits bekannt waren.