Es gebe eine Vielzahl an deutlich peripherer gelegenen Parzellen (0006, 0007, 0008-0009, 0010-0011), welche unbebaut und auch deutlich grösser seien. Die beiden Grundstücke seien zudem direkt an das Strassennetz und das Strom- und Wassernetz der Gemeinde angeschlossen, womit eine genügende Erschliessung gewährleistet sei. Eine Überbauung sei aufgrund des genehmigten Quartierplans absehbar. Die Planungszone sei auch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgleichheitsgebots (Parzellen Nrn. 0004-0005) unhaltbar.