In Bezug auf die von der Vorvorinstanz festgelegten Kriterien halten sie fest, dass das Projekt über einen Status verfüge, welcher vergleichbar mit demjenigen eines Bauprojekts sei. Durch die projektierte Überbauung werde einerseits die Parzelle Nr. 0003 in die bestehende Siedlung miteinbezogen, sodass ein konzentriertes Siedlungsbild entstehe und andererseits eine verzettelte Siedlung verdichtet. Es gebe eine Vielzahl an deutlich peripherer gelegenen Parzellen (0006, 0007, 0008-0009, 0010-0011), welche unbebaut und auch deutlich grösser seien.