Allein für die Erstellung des Quartierplans seien Kosten von Fr. 52‘000.-- zusammengekommen. Bei Grundstücken, welche unter die Quartierplanpflicht fielen, müsse das Gebot der Rechtssicherheit besondere Berücksichtigung finden. Im vorliegenden Fall sei das Quartier E. von langer Hand geplant und massgeblich in das Projekt investiert worden. Das Projekt sei bereits derart fortgeschritten, dass sich eine Planungszone nicht mehr rechtfertigen lasse.