C. Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan vom 1. Januar 2019 (abrufbar unter: https://www.ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Bau_Volkswirtschaft/Amt_fuer_Rau m_Wald/Raumentwicklung/Richtplanung/Nachfuehrung_2015_Richtplankarte.pdf) weist die Gemeinde C. eine überdimensionierte Bauzone auf. Gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) muss sie deshalb Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 2 ha umzonen. Mit Beschluss vom 6. November 2018 (act. 2.1) erliess der Gemeinderat C. deshalb über zahlreiche Grundstücke im Gemeindegebiet eine Planungszone.