15.3 Zugunsten der Beschwerdeführer muss auch bei der Parteientschädigung die im vorinstanzlichen Verfahren begangene Gehörsverletzung berücksichtigt werden (vgl. oben Erwägungen 5 und 8; Urteil des Bundesgerichts 1C_255/2017 vom 24. Oktober 2017 E. 7.3). Dies führt zu einem Anspruch auf Ersatz von einem Viertel der entstandenen Kosten (vgl. oben E. 8). In quantitativer Hinsicht ist für den Entschädigungsanspruch an die Ausführungen zur Bemessung der Entschädigung der Beschwerdegegnerin anzuschliessen. Bei den