Dies treffe insbesondere Kinder und Personen mit bereits angeschlagener Gesundheit und geschwächtem Immunsystem. Die Beschwerdeführer wohnten innerhalb eines Radius von 79 m vom Antennenstandort und die Sendeantenne befinde sich auf Augenhöhe mit ihrer Wohnung. Deshalb seien sie dauernd einer sehr hohen Strahlenbelastung ausgesetzt. Die biologischen Auswirkungen nichtionisierender Strahlungen seien noch nicht restlos geklärt. Jedoch sei diesbezüglich auf den fehlerhaften Umgang mit dem Baustoff Asbest zu verweisen.