Insgesamt begegnet man in der unmittelbaren Umgebung der Mobilfunkanlage den unterschiedlichsten Dach- und Bebauungsformen. Damit kann nicht von einer Beeinträchtigung des Ortsbildes oder einer ungenügenden Einordnung gesprochen werden, auch wenn die Mobilfunkanlage von der Kantonsstrasse her sichtbar ist, zumal für die Beurteilung des Landschaftsbilds nicht in erster Linie des Sicht aus Fahrzeugen massgebend sein kann. Ob allenfalls ästhetisch bessere Standorte zur Verfügung stünden, kann offen bleiben, da Art.