Das Gebäude befindet sich weder in der Ortsbildschutzzone noch im Sichtbereich von künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Stätten. Es weist zudem keine architektonische Qualität auf, die das Orts-, Landschafts- oder Strassenbild besonders prägen würde, womit keine erhöhten Gestaltungsanforderungen gelten. Die in den Akten liegenden Fotografien des Augenscheinprotokolls und das Orthofoto aus dem GIS dokumentieren zudem ein heterogenes Quartier ohne einheitlichen Baustil. Insgesamt begegnet man in der unmittelbaren Umgebung der Mobilfunkanlage den unterschiedlichsten Dach- und Bebauungsformen.