11.3 Das bestehende Gebäude Assek. Nr. 0002 auf der Parzelle Nr. 0001 ist rund 47 m lang und weist zusammen mit der bestehenden Liftaufbaute, wo die Mobilfunkanlage geplant ist, eine Höhe von 12.95 m auf. Die geplante Mobilfunkanlage soll diese Aufbaute um 3.50 m überragen (Plan N-W Ansicht vom 22. Juni 2017; act. 10.II/14). Wie die Vorvorinstanz zutreffend ausführt, muss eine Mobilfunkantenne aus technischen Gründen ihre Umgebung überragen und ist deshalb auf einen erhöhten Standort angewiesen. Im Unterschied zu einer Liftaufbaute kann die Beschwerdegegnerin die Form einer Mobilfunkanlage nur beschränkt beeinflussen.