11.2 Die Beschwerdeführer monieren, dass die Mobilfunkantenne von der Hauptstrasse aus einsehbar sei. Fahre man an E. vorbei, werde man von einer grundlegend unästhetischen Mobilfunkantenne begrüsst. Die Mobilfunkantenne wirke sich somit äusserst negativ auf das Quartier-, Orts- und Landschaftsbild aus. Dazu komme, dass der gewählte Standort falsch sei. Das vorliegende Projekt führe somit ausschliesslich dazu, dass eine sich an einem Seite 15 falschen Standort befindende, die Immissionsgrenzwerte überschreitende Mobilfunkantenne das Ortsbild verschandle.