Erschwerend komme hinzu, dass das fragliche Gebiet von Hügeln und Wäldern umgeben sei, welche die Ausbreitung der Funkwellen ebenfalls behinderten, wenn nicht gar verunmöglichten. Aufgrund der gegebenen Topografie müsste die Mobilfunkantenne auf einem der Hügel, welche die anderen Hügel sowie die Gebäude überrage, errichtet werden. Die Gegend sei zudem bereits genügend erschlossen und eine weitere Mobilfunkantenne entspreche nicht dem allgemeinen öffentlichen Bedürfnis. Zudem sei der Bau einer Mobilfunkantenne unmittelbar auf dem Gebäude, indem sich eine Kindertagesstätte befinde, nicht mit dem Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ vereinbar.