Im Weiteren rügen die Beschwerdeführer die Standortwahl. Die Antenne befinde sich in einer Talsohle und überrage die umgebenden Gebäude nicht, was zu einer Schwächung der Mobilfunkwellen führe, womit diese konstant mit hoher Leistung betrieben werden müssten. Aus funktechnischen Gründen müsse eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Standortgebäudes montiert werden, um die umliegenden Häuser zu überragen. Erschwerend komme hinzu, dass das fragliche Gebiet von Hügeln und Wäldern umgeben sei, welche die Ausbreitung der Funkwellen ebenfalls behinderten, wenn nicht gar verunmöglichten.