Die angeordneten Abnahmemessungen würden für diese Unsicherheiten aufgrund der Messunsicherheit von +/- 45 % gemäss Amtsbericht des METAS vom 11. Juni 2014 keine Abhilfe schaffen. Die Beschwerdegegnerin könne zudem ihre Mobilfunkantenne für die 5G-Technologie ausbauen, ohne ein neues Baugesuch einzureichen oder eine Nutzungsänderung zu beantragen. Dabei sei es nicht möglich, zu überprüfen, ob sich der leistungsabhängige Einspracheperimeter durch die Anpassung nicht vergrössere. Im Weiteren rügen die Beschwerdeführer die Standortwahl.