Grundlage für die Berechnung sind die beantragte Sendeleistung, die Abstrahlcharakteristik der Sendeantenne, die Senderichtung, der Abstand von der Antenne und die relative Lage des Orts gegenüber der Antenne (Winkel zur Hauptstrahlrichtung). Ausserdem wird die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle berücksichtigt (BUWAL, Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, 2002, S. 24 Ziff. 2.2.1). Bei den im Standortdatenblatt angegebenen Sendeleistungen handelt es sich um Maximalleistungen, die im Betrieb nicht überschritten werden dürfen (Ziff. 63 Anhang 1 NISV).