6. 6.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass abgewartet werde müsse, bis die vom Bundesgericht angeordneten Nachmessungen sämtlicher Mobilfunkanlagen auf dem Gemeindegebiet von C. abgeschlossen seien, bevor weitere Mobilfunkanlagen bewilligt werden könnten. Konkret beziehen sie sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_97/2018 vom 3. September 2019, in welchem sich dieses zu den vom BAFU empfohlenen Qualitätssicherungssystemen geäussert hat.