Seite 3 G. Mit Schreiben vom 10. November 2020 (act. 17) teilte die Gerichtsleitung den Verfahrensbeteiligten unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs mit, dass sie bei der Beurteilung auch die publizierte Ausserrhodische Gerichts- und Verwaltungspraxis (AR GVP 18/2006 1440 und 19/2007 2274) miteinbeziehen werde. Dazu liessen sich die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. November 2020 (act. 20), die Vorinstanz mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 (act. 26) und die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 8. Dezember 2020 (act. 22) vernehmen.