10.II.4) und 9. Mai 2018 (act. 10.II.1) bewilligten das kantonale Amt für Umwelt (AfU) und die Baubewilligungskommission C. das Bauvorhaben. Gleichzeitig wiesen sie sämtliche dagegen gerichteten Einsprachen ab. C. Gegen diese Entscheide liessen A. mit Eingabe vom 4. Juni 2018 (act. 10.I.1) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs erheben, welches den Rekurs mit Entscheid vom 24. März 2020 (act. 2.2) abwies. D. Dagegen liessen A. (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 15. Mai 2020 (act. 1) beim Obergericht Beschwerde erheben, wobei sie die eingangs erwähnten Rechtsbegehren stellten.