B. Am 22. Juni 2017 unterbreitete die B. der Baubewilligungskommission C. ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkantennenanlage auf dem nordöstlichen Dach des Gebäudes Assek. Nr. 0002. Gemäss den Baugesuchsplänen ist ein rund 6.85 m hoher Mast geplant, welcher neben dem bestehenden Liftaufbau erstellt werden soll und diesen um 3.50 m überragt (act. 10.II.10-15). Innert der Auflagefrist vom 5. August 2017 bis zum 24. August 2017 erhoben u.a. A. mit Eingabe vom 23. August 2017 Einsprache gegen das Baugesuch (act. 10.II.41). Je mit Entscheid vom 4. April 2018 (act. 10.II.4) und 9. Mai 2018 (act.