Durch die geplante Umzonung des unüberbauten Teils der Parzelle Nr. 0002 in die Zone WG2 wird die Zone WG2 geringfügig erweitert, womit offenkundig keine Gewerbe- oder Industriezone und damit keine neue Arbeitszone geschaffen wird. Die Beschwerdegegner bestreiten im Weiteren auf S. 7 der Duplik (act. 22), dass das Betriebszentrum der I. nach O. verlegt wird. Die gegenteilige Behauptung wird von den Beschwerdeführern nicht substantiiert und es lassen sich den Akten keine Anhaltspunkte für eine Verlegung des