Dieselben Überlegungen lassen sich auch auf den Hochwasserschutz übertragen: Gemäss der Gefahrenkarte Wasser ist der nordwestliche Teil der Parzelle Nr. 0002 im Gebiet mittlerer Gefährdung eingetragen, welche zudem grösstenteils im übergangsrechtlichen Gewässerraum liegt. Die Gefahrenkarten sind behördenverbindlich und als Grundlagen in der Raumplanung zu berücksichtigen (ERWIN HEPPERLE in: Hettich/Jansen/Norer (Hrsg.), Kommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz, N 9 und 12 f. zu Art. 3 WBG mit Hinweisen). Dies geschieht in der Regel mit der Ausscheidung von Gefahrenzonen (Art.