Diesen übergangsrechtlichen Gewässerraum hätten Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 0002 zudem auch in der bestehende Zone OE einzuhalten. Von Bundesrechts wegen besteht zudem keine Verpflichtung, Planungsverfahren zu sistieren oder Teilzonenpläne nicht zu genehmigen, soweit durch diese der übergangsrechtliche Gewässerraum nicht durch