6.6 Aus gestalterischen Gesichtspunkten gilt es zu berücksichtigen, dass das Plangebiet anders als die östlich und südlich angrenzende Häuserzeile nicht von einer Zone mit einheitlicher Bauweise überlagert wird. Damit unterliegt das geplante M. nicht den erhöhten Gestaltungsvorschriften von Art. 45 BauR bzw. muss dieses nicht auf die entsprechende Häuserzeile an der F. abgestimmt werden. Da das M. jedoch in der Nähe geschützter Kulturobjekte zu liegen kommt, ist dieses so zu gestalten, dass deren künstlerischer oder geschichtlicher Wert nicht beeinträchtigt wird (Art. 46 Abs. 4 BauR),