6.5 Was die Erschliessung der geplanten M. anbelangt, so haben die Beschwerdegegner angegeben, dass die Zufahrten und Abfahrten im Einbahnverkehr auf den Parzellen Nrn. 0002 und 0001 erfolgen werden (Protokoll der Einspracheverhandlung, S. 2, Votum von B.; act. 7.11.1/4), womit die F. im Bereich der Parzellen der Beschwerdeführer (mit Ausnahme der Parzelle Nr. 00015) nicht tangiert werden dürfte.