b RPG, Wohngebiete von Lärm möglichst zu verschonen, vereinbar (Urteil des Bundesgerichts 1C_143/2014 vom 23. Februar 2015 E. 5.4). Es gibt vorliegend keine Anhaltspunkte, dass der Betrieb des geplanten M. zu Immissionen führt, welche diese Planungswerte übersteigen, wobei dies anlässlich eines Betriebskonzepts im Baubewilligungsverfahren zu prüfen wäre.