Seite 13 des Zulässigen ist. Das Gebiet östlich und südlich der Parzelle Nr. 0002 liegt bereits jetzt in der Zone WG2; die umstrittene Umzonung stellt dementsprechend eine Erweiterung der bestehenden Wohn- und Gewerbezone dar. Die Mischzonen entsprechen der Bebauungsstruktur entlang der G., womit die Umzonung im Einklang mit dem ortsbaulichen Konzept steht (Einspracheentscheid der Vorvorinstanz vom 2. Dezember 2016, E. 3.3). Gegen Norden stösst die Parzelle Nr. 0002 an die Zone OE, im Westen an die G., an welche die Kernzone K4 und die Wohnzone