Die ursprüngliche Situation aus dem Jahr hat sich insofern geändert, als dass der unüberbaute Teil der Parzelle Nr. 0002 ursprünglich als Reservefläche für die H. diente und seitens der H. kein Erweiterungsbedarf mehr auf dieser Fläche besteht. Seitens des Kantons und der Gemeinde besteht kein Bedarf für eine öffentliche Nutzung auf dieser Parzelle, wobei im Rahmen der Ortsplanungsrevision auch noch weitere Flächen aus der OE entlassen werden sollen. Der Teilzonenplan zudem steht im Einklang mit dem Entwurf der Ortsplanungsrevision (S. 2 und 5 des Planungsberichts).