erliess der Einwohnerrat E. den Teilzonenplan F. Parz. Nrn. 0001, 0002 und unterstellte diesen dem fakultativen Referendum. Am 24. September 2017 stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde D. mit 2‘541 Ja-Stimmen zu 1‘851 Nein-Stimmen dem Teilzonenplan zu (Planungsbericht, S. 8; act. 11). Mit Eingabe vom 11. Dezember 2017 (act. 7.7) reichten die Rekurrenten den begründeten Rekurs ein. E. Mit Entscheid vom 28. April 2020 (act 2.1) wies der Regierungsrat den Rekurs ab. Mit separatem Beschluss vom 28. April 2020 (act. 2.2) genehmigte er den Teilzonenplan F. Parz. Nrn. 0001, 0002.