Seite 6 D. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2016 (act. 7.1.1) wies der Gemeinderat C. die Einsprachen ab. Gleichzeitig verabschiedete er den Teilzonenplan F. Parz. Nrn. 0001, 0002 zuhanden des Einwohnerrats zum Erlass mit fakultativen Referendum. Dagegen liessen vorgenannte Einsprecher mit Eingabe vom 9. Januar 2017 (act. 7.1) beim Regierungsrat Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, den Beschluss aufzuheben und auf den Teilzonenplan zu verzichten. Mit Beschluss vom 15. März 2017 (act. 7.4) erliess der Einwohnerrat E. den Teilzonenplan F. Parz.