B. B. ist Inhaber und Geschäftsleiter der I.. Diese beabsichtigt eine Erweiterung ihres Betriebs. Dazu soll auf dem nördlichen Teil der Parzelle Nr. 0002 ein Gebäude zur Unterstellung von J., ergänzt durch Wohnungen im Obergeschoss erstellt werden. Deshalb initiierte die I. eine Teilzonenplanänderung, wobei die bisherige 2100 m2 grosse OE-Fläche der Parzelle Nr. 0002 in die Wohn- und Gewerbezone WG2 umgezont werden soll. Gleichzeitig soll auf den Parzellen Nrn. 0002 und 0001 entlang der G. eine Grünzone Freihaltung GRiF ausgeschieden werden (Teilzonenplan und Planungsbericht vom 24. Oktober 2017; act. 11).