A. B. sind Grundeigentümer der Parzelle Nr. 0002, welche im südwestlichen Siedlungsbereich der Gemeinde D. liegt. Gemäss geltendem kommunalem Zonenplan Nutzung aus dem Jahr 1995 liegt der nördliche unüberbaute 2100 m2 grosse Teil der Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE). Der südliche Teil, welcher mit dem Wohnhaus Assek. Nr. 0003 sowie der Remise Assek. Nr. 0004 überbaut ist, liegt in der Wohn- und Gewerbezone 2 (WG2). Im Norden grenzt die Parzelle Nr. 0002 an die Parzelle Nr. 0001 an, welche sich in der Zone OE befindet und mit dem Betriebsgebäude Assek. Nr. 0005 der H. überbaut ist.